NEUE PATIENTENAUFNAHME
Im Moment nehmen wir folgende Patienten auf:
(1) Kinder von Patienten, welche die obligatorischen Untersuchungen beim Kinderarzt abgeschlossen haben (ca. ab dem 2-3 Lebensjahr)
(2) Ehe- und Konkubinatspartner* von Patienten
* Das Konkubinat muss seit mindesten 3 Jahren bestehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Anfragen berücksichtigen können, die bereits einen Hausarzt haben, offen Forderungen bei anderen Ärzten haben oder über keine gültige Krankenversicherung verfügen (Leistungsaufschub).
(1) Kinder von Patienten, welche die obligatorischen Untersuchungen beim Kinderarzt abgeschlossen haben (ca. ab dem 2-3 Lebensjahr)
(2) Ehe- und Konkubinatspartner* von Patienten
* Das Konkubinat muss seit mindesten 3 Jahren bestehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Anfragen berücksichtigen können, die bereits einen Hausarzt haben, offen Forderungen bei anderen Ärzten haben oder über keine gültige Krankenversicherung verfügen (Leistungsaufschub).
Privatpatient in der Hausarztpraxis Schötz
Wir bitten um Verständnis, dass wir momentan und auch zukünftig keine Patienten nach KVG mehr in unserer Praxis aufnehmen können. Die Situation ist politisch so gewollt und bewusst herbeigeführt worden.
Wir sind uns der angespannten hausärztlichen Situation in der Region sehr bewusst und werden deshalb, unter speziellen Voraussetzungen und strengen Kriterien, Privatpatienten aufnehmen.
Wir freuen uns Ihnen diese Service vorzustellen.
Wir sind uns der angespannten hausärztlichen Situation in der Region sehr bewusst und werden deshalb, unter speziellen Voraussetzungen und strengen Kriterien, Privatpatienten aufnehmen.
Wir freuen uns Ihnen diese Service vorzustellen.