Eine Impfung gegen COVID19 ist aber in keiner Weise mit einer regulären Impfung, zB. einer Zeckenimpfung zu vergleichen. Der administrative Aufwand dahinter ist enorm und in keiner Weise durch eine solche Pauschale abgedeckt.
Es ist verwunderlich, welche Berechnunggrundlage der Bund bei der Festlegung der Vergütung anwendet, aber es ist schwer vorstellbar, dass betriebswirtschaftliche Überlegungen dahinter stehen.
Die Impfzentren werden vorraussichlich nach dem Sommer geschlossen werden. Somit soll die Hauptlast der Impfungen zukünftig über die Arztpraxen abgewickelt werden.
Die Hausarztpraxis Schötz muss wie jeder andere Berieb sorgfältig wirtschaften und kann unter den vom Bund gemachten Vorgaben leider keine Impfungen mehr anbieten. Damit folgt die Hausarztpraxis Schötz den Empfehlungen der Standesvertretungen und dem Vorgehen anderer Arztpraxen.
Wenn Sie als Patient von dem Service einer Impfung in der Hausarztpraxis Schötz profitieren wollen, empfehlen wir Ihnen über Ihren politschen Vertreter Druck auf die Entscheidungsträger im Bund auszuüben.
Ihre Hausarztpraxis Schötz