wir verweisen gerne auf die Medienmitteilung des Kantons Luzern und der Ärztegesellschaft des Kantons Luzern vom 09.04.2020. Link zur Quelle
Trotz COVID-19-Pandemie sind alle Patientinnen und Patienten aufgefordert dringliche medizinische Leistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.
Ihre Hausarztpraxis hat alle erforderlichen Massnahmen getroffen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem COVID-19-Erreger so gering wie möglich zu halten.
Zudem bestehen seitens ihrer Hausarztpraxis weiterhin die Kapazitäten, sich um Patientinnen und -Patienten zu kümmern.
Aus Angst vor einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus, verzichten Patientinnen und Patienten darauf, bei gesundheitlichen Beschwerden den Hausarzt aufzusuchen. Als Folge können ernsthafte Erkrankungen nicht mehr frühzeitig erkannt oder behandelt werden, was zu schweren und gar lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen führen kann.
Vor den Osterfeiertagen mussten ihre Hausärzte in Schötz mehrer solcher Patienten notfallmässig in Spital einweisen, nachdem sich bei einem Hausbesuch gezeigt hatte, dass das vermeintlich "nicht dringliche" Leiden leider einen sehr ernsten Verlauf genommen hatte.
Darum appellieren die Ärztegesellschaft des Kantons Luzern an die Luzerner Bevölkerung, trotz COVID-19-Pandemie rechtzeitig ihren Hausarzt oder den Notfall eines Luzerner Spitals aufzusuchen und dringliche medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit - Ihre Hausarztpraxis in Schötz