(Kiebitz 04/2020)
Liebe Patientinnen und Patienten
gem. der Verordnung über die Beschränkung der Abgabe von Arzneimitteln vom Schweizerische Bundesrat (18.03.2020) bitten wir den Hinweis im im aktuellen Kiebitz zur Versorgung mit Arzneimitteln als NICHTIG zu betrachten.
Als Patient haben Sie im Moment nur mehr das Recht auf maximal eine Packung pro Medikament bzw. für eine Versorgung über 2 Monate.
Leider hat sich das Inserat im Kiebitz mit der neuen Verordnung überschnitten. Wir bitten in der aktuellen, turbulenten Lage um Entschuldigung.
Ihre Hausarztpraxis in Schötz